LEISTUNGEN

Beratung

Bei einem Beratungsgespräch werden eventuell vorhandene Mängel und Schäden meist vor Ort begutachtet und mündlich besprochen. Mögliche Sanierungsvarianten werden erörtert. Abschließend wird die weitere Vorgehensweise festgelegt.

Tischlerei, Tischlerarbeiten, Bautischlerei, Möbeltischlerei, Bautischlerarbeiten, Möbeltischlerarbeiten.

Privatgutachten

Privatgutachten werden von einem Kunden in Auftrag gegeben und dienen in der Regel zur Prozessvermeidung, zur Prozessvorbereitung oder zur Kontrolle von Gerichtsgutachten.

Bei einem Privatgutachten erfolgt in der Regel eine genaue Befundaufnahme vor Ort, bei der sämtliche Mängel und Schäden erfasst werden. Auf Basis der geltenden Gesetze, OIB Richtlinien und Normen wird ein objektives, unabhängiges und technisch richtiges Gutachten erstellt.

Der Vertrag zur Erstellung eines Privatgutachtens ist ein Auftragsvertrag. Ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis wird vom Sachverständigen nicht geschuldet.

Oft wird durch ein erstattetes Privatgutachten ein Prozess vermieden, da sich die beteiligten Parteien aufgrund des Inhalts des Privatgutachtens außergerichtlich einigen.

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden in Zivil- oder Strafprozessen von einem Richter beauftragt.

Im Ermittlungsverfahren der Staats-anwaltschaft erfolgt die Beauftragung von einem Staatsanwalt.

Andreas Murauer

Sachverständiger für Tischler, Tischlerei, Tischlerarbeiten,
Tischlerhandwerk, Bautischlerarbeiten und Möbeltischlerarbeiten

Österreich, Oberösterreich, Salzburg, Wien, Steiermark, Kärnten, Niederösterreich, Burgenland, Vorarlberg, Tirol – Mühlviertel, Innviertel, Traunviertel, Hauruckviertel, Mostviertel, Pinzgau, Eisenstadt, Klagenfurt, St.Pölten, Linz, Wels, Salzburg, Graz, Innsbruck, Bregenz, Dornbirn, Braunau, Ried im Innkreis …

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