Sachverständiger für Tischlerei, Tischlerhandwerk, Möbeltischler, Bautischler I Oberösterreich

Andreas Murauer

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk, Tischlerei, Tischlerarbeiten, Bautischlerarbeiten und Möbeltischlerarbeiten
in OBERÖSTERREICH

BERATUNG – PRIVATGUTACHTEN – GERICHTSGUTACHTEN

Österreich, Oberösterreich, Salzburg, Wien, Steiermark, Kärnten, Niederösterreich, Burgenland, Vorarlberg, Tirol – Mühlviertel, Innviertel, Traunviertel, Hauruckviertel, Mostviertel, Pinzgau, Eisenstadt, Klagenfurt, St.Pölten, Linz, Wels, Salzburg, Graz, Innsbruck, Bregenz, Dornbirn, Braunau, Ried im Innkreis …

Als allgemein gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger in Österreich erstelle ich Gerichtsgutachten, Privatgutachten und stehe für alle Fragen und Beratungen im Zuge meiner Sachverständigentätigkeit für das Tischlerhandwerk gerne zur Verfügung.

Mein Augenmerk bei der Erstellung von Gutachten liegt auf das Herausfinden der besten Lösung für Ihre Angelegenheit. Gesetze, Normen und Regelwerke geben den Rahmen vor. Sie werden von mir so auf Ihren individuellen Fall angewendet, dass deutlich wird, ob die zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Ausführung fachgerecht erbracht wurde.

Die Erstattung meines Gutachtens erfolgt dann in der Regel schriftlich mit einer aussagekräftigen Fotodokumentation und dem Verweis auf die angewendeten Gesetze, Normen und Regelwerke.

Natürlich stehe ich auch für mündliche Beratungen zur Verfügung, um erst einmal den Rahmen eines möglichen Gutachtens abzustecken oder einfach nur wertvolle Tipps zu geben.

Auch, wenn die Atmosphäre zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner bereits angespannt ist, gelingt es mir häufig, die Vertragspartner in einem vermittelnden Gespräch zu einer guten, oft außergerichtlichen Lösung zu führen.

Meine langjährige Erfahrung als Tischlermeister und Eigentümer eines Tischlereibetriebes in Oberösterreich schaffen dafür die Grundlage.

Erfahren. Kompetent. Unabhängig. Lösungsorientiert.

Fachgebiete:

Bautischlerarbeiten – ohne Einschränkungen I Fachgebiet 39.10

Möbeltischlerarbeiten, Kunsttischlerarbeiten, Möbelerzeugnisse, Möbelhandel – mit Einschränkung: nicht für Kunsttischlerarbeiten I Fachgebiet 39.11

 

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